Gesetz

AIXAM-MEGA, Europas Marktführer im Sektor der Leitkraftfahrzeuge hat stets die europäische Gesetzgebung respektiert.

Als größtes Mitglied der AFQUAD (Europäische Vereinigung der Hersteller vierrädriger Leichkraftfahrzeuge) bekräftigt AIXAM seinen Respekt gegenüber den Regelungen der Direktive 2002/24/CE, die drei fundamentale Kriterien festschreibt: die Geschwindigkeit, das Leergewicht und die maximale Leistung. Gemäß Gesetzgebung darf ein Leichtkraftfahrzeug 350kg Leergewicht nicht überschreiten, bauartbedingt nicht schneller als 45km/h fahren und eine maximale Leistung von 4kW (5,4 PS) entwickeln. AIXAM hält sich strikt an diese Kriterien.

Weitergehend stellt AIXAM die Sicherheit seiner Fahrzeuge durch geprüfte Crash-Tests unter Beweis. Seit 1988 bestehen alle AIXAM Modelle die durchgeführten Front-, Seiten- und Heck-Crash-Tests.

Die Sicherheit der Insassen ist somit kontinuierlich garantiert.

Die Europäische Gesetzgebung

Mit der Erschaffung des europäischen Binnenmarktes im Jahre 1992 entstand ein einheitlicher Marktplatz, in dem Güter frei verkehren können. Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat aus diesem Grund die Regelungen zur Herstellung von Kraftfahrzeugen modifiziert. Nach dieser Neufassung teilt sich der Sektor der Leichtkraftfahrzeuge in zwei Kategorien:

Leichtkraftfahrzeuge
... sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 ccm oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW (ca. 5,4 PS) oder weniger für andere Motortypen.

"schwere" Leichtkraftfahrzeuge
Fahrzeuge, deren Leergewicht unter 400kg (für den Personentransport) bzw. 550kg (für den Warentransport) liegt, und deren Motor eine maximale Leistung von 15kW (ca. 20,5PS) hat. Sie werden den Motorrädern zugeordnet.